IS-Mitglied aus Bernau: Darum konnte der Gefährder nicht abgeschoben werden

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Tobias Schibilla / t-online

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Der Libyer Omar A. plante einen Anschlag auf die israelische Botschaft in Berlin und wurde am Samstag in Bernau unter Terrorverdacht festgenommen. Der 28-Jährige, der sich zum «Islamischen Staat» (IS) bekennt, lebt seit zwei Jahren in Deutschland und ist seit September 2023 ausreisepflichtig, da sein Asylantrag abgelehnt wurde.

Trotz seiner Ausreisepflicht wurde er bislang nicht abgeschoben. Das Innenministerium Brandenburg erklärte der «Bild»-Zeitung, dass Rückführungen nach Libyen aktuell aufgrund fehlender direkter Flugverbindungen nicht möglich seien. Zudem habe es keinen Abschiebeversuch gegeben, da die zuständige Ausländerbehörde erst neun Monate nach Ablehnung des Antrags informiert worden sei.

Nordafrikanischer Geheimdienst gab entscheidenen Hinweis

Die Opposition im Bundestag kritisiert den Vorgang in den Behörden scharf. CDU-Innenpolitiker Christoph de Vries äusserte im Gespräch mit der «Bild»: «Der Fall Omar A. steht sinnbildlich für das Versagen der Bundesregierung bei der Durchsetzung von Ausreisepflichten.» Er beklagte den Mangel an gross angelegten Abschiebungen entgegen den Ankündigungen von Bundeskanzler Olaf Scholz.

Laut Bundesanwaltschaft ist Omar A. ein mutmasslicher Unterstützer des IS und hat seine Pläne über Messenger-Dienste mit einem IS-Mitglied abgesprochen. Ein Haftbefehl wurde inzwischen erlassen und er befindet sich in Untersuchungshaft.

Die Festnahme erfolgte aufgrund eines Hinweises eines nordafrikanischen Nachrichtendienstes, der brisante Nachrichten abgefangen hatte. Bis zu diesem Zeitpunkt war den deutschen Behörden nichts über Omar A.s Gefährdungspotenzial bekannt.

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