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Pascal Broulis: Seine Persönlichkeitsrechte wurden gemäss dem Gericht verletzt.Bild: keystone
Der frühere Waadtländer Staatsrat und heutige Ständerat Pascal Broulis hat in einem Rechtsstreit mit Tamedia einen Sieg errungen. Ein Zivilgericht in Lausanne urteilt, Artikel über den FDP-Politiker aus dem Jahr 2018 hätten dessen Persönlichkeitsrechte verletzt.
Der Anwalt Broulis‘ informierte am Donnerstag in einer Mitteilung über den Richterspruch vom Vortag. Konkret ging es in dem Fall um fünf Artikel im «Tages-Anzeiger» und anderen Publikationen des Medienhauses.
In den fraglichen Artikeln wurde gemäss Urteil unter anderem angedeutet, Broulis sei bei der Frage, ob sein Sohn in Lausanne statt am Wohnort der Familie die Schule besuchen könne, bevorzugt behandelt worden. Zudem sei dem Politiker vorgeworfen worden, einer seiner Verwandten sowie die damalige FDP-Nationalrätin und heutige Staatsrätin Isabelle Moret hätten in Steuerfragen eine Vorzugsbehandlung erhalten.
Das Gericht verurteilte die Tx Group unter anderem dazu, seinen Schluss auf der Frontseite der Zeitungen, in denen die Artikel erschienen, zu veröffentlichen. Das Unternehmen und der Autor der Artikel müssen Broulis symbolisch mit einem Franken für immaterielle Schäden entschädigen. (sda)
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