Erhebliche Waldbrandgefahr im Berner Oberland – Kanton rät zu Vorsicht bei Feuerstellen

Nachrichten Linkding

In einem grossen Teil des Berner Oberlandes herrscht aktuell erhebliche Waldbrandgefahr. Seit Anfang Februar hat es kaum mehr geregnet und die Föhntendenz nimmt zu. Der Kanton rät daher zur Vorsicht im Umgang mit Feuer draussen.

Die Waldbrandgefahr besteht für schneefreie Stellen im Wald und an Waldrändern. Mit der aktuell sehr tiefen Luftfeuchtigkeit trockne die Laubstreu am Boden aus und werde leicht entzündbar, heisst es in einer Mitteilung der Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion vom Donnerstag. Bei Föhn könnten Flächenbrände entstehen.

Der Kanton rät deshalb, bei windigen Verhältnissen auf Feuer zu verzichten. Dieses soll ohnehin nur in fest eingerichteten Feuerstellen mit betoniertem Boden entfacht werden. Ausserdem müsse ein Feuer immer beaufsichtigt werden, um Funkenwurf sofort löschen zu können.

Die Waldbrand-Gefahrenstufe drei von fünf gilt für die Regionen Obersimmental-Saanenland, Frutigen-Niedersimmental, Interlaken-Oberhasli (mit Ausnahme des Grimsel- und Rosenlauigebiets), sowie die Sonnenseite des Thunersees.

Im übrigen Kantonsgebiet ist die Waldbrandgefahr mässig, also Stufe zwei von fünf. (sda)

Skurrile Dinge, die Menschen im Wald entdeckt haben

1 / 29

Skurrile Dinge, die Menschen im Wald entdeckt haben

Falls du dich schon immer gefragt hast, was die Kindergartengruppe eigentlich im Wald so macht.

quelle: reddit

Einen Monat nur das essen, was man in der Natur findet – der Selbstversuch von Lucas

Video: watson

Das könnte dich auch noch interessieren:

Eine Mehrheit im Zürcher Gemeinderat will, dass die Stadt Zürich zum «Sicheren Hafen» für Flüchtlinge erklärt wird. Das Parlament hat am Mittwoch ein SP-Postulat mit 63 zu 53 Stimmen an den Stadtrat überwiesen.

Read More

Related posts

Meillard überlegen in Führung – Odermatt und Tumler mit viel Rückstand

Freiburger Kantonspolizei nimmt fünf falsche Polizisten fest

Depardieu: Keine Erinnerung an absichtliche Berührung zweiter Klägerin

This website uses cookies to improve your experience. We'll assume you're ok with this, but you can opt-out if you wish. Read More