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Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider am Donnerstagmorgen in Bern.Bild: keystone
Der Bundesrat hat entschieden, die Eizellenspende zu legalisieren. Die Ei- und Samenzellenspende soll zudem auch für unverheirateten Paare möglich sein.
Der Bundesrat hat entschieden, das Fortpflanzungsmedizingesetz umfassend zu bearbeiten und anzupassen. Genauer geht es um die Zulassung der Eizellenspende. In der Motion «Kinderwunsch erfüllen, Eizellenspende für Ehepaare legalisieren» wird dies vom Parlament verlangt. Nach dem Wunsch des Parlaments soll neu die Eizellenspende gesetzlich zugelassen werden.
An der Pressekonferenz von Donnerstagmorgen sagte Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider, dass viele Paare heute für die Eizellenspende ins Ausland reisen würden. Nun soll dies auch in der Schweiz möglich sein.
Der Bundesrat möchte ausserdem, dass die Ei- und Samenzellenspende auch für unverheirateten Paare möglich ist.
Das Fortpflanzungsmedizingesetz
In der Schweiz legt das Fortpflanzungsmedizingesetz seit 2001 fest, unter welchen Bedingungen Paare fortpflanzungsmedizinische Verfahren in Anspruch nehmen dürfen. Zu diesen Verfahren gehören heute die Insemination, bei der Samen in die Gebärmutter übertragen werden, und die In-vitro-Fertilisation, bei der Eizellen ausserhalb des Körpers der Frau befruchtet werden und der Embryo anschliessend in die Gebärmutter transferiert wird. Für beide Verfahren ist die Samenspende erlaubt.
Neu soll nun auch die Eizellenspende gesetzlich zugelassen werden. Somit können auch Paare, die aufgrund der Unfruchtbarkeit der Frau kein Kind bekommen können, auf eine Spende zurückgreifen – analog zur Samenspende bei männlicher Unfruchtbarkeit.
Der Bundesrat will diese Neuerung im Rahmen der geplanten Revision des Fortpflanzungsmedizingesetzes umsetzen und hat dazu die Eckwerte festgelegt. Beachtet werden soll dabei der Schutz der Eizellenspenderinnen und das Wohl des Kindes. Nicht garantiert werden kann der Schutz bei Eizellenspenden im Ausland.
Die Eizellenspende soll legalisiert werden.Bild: Shutterstock
Auch für unverheiratete Paare zugänglich
Momentan ist der Zugang zur Samenspende nur für Ehepaare möglich. Mit der Einführung der Ehe für alle haben seit dem 1. Juli 2022 auch verheirate Frauenpaare Zugang zur Samenspende. Mit der Revision sollen nun auch unverheiratete Paare Zugang zu Samen- und Eizellenspenden erhalten.
Der Bundesrat ist der Meinung, dass die bestehende Beschränkung auf verheiratete Paare nicht mehr zeitgemäss ist. Neben der Zulassung der Eizellenspende und der Ausweitung der Samen- und Eizellenspende auf unverheiratete Paare sollen mittels der Gesetzesrevision weitere Änderungen umgesetzt werden, wie eine Aufhebung oder Lockerung der «12er-Regel» bei der In-Vitro-Fertilisation. Bei dieser Regel dürfen innerhalb eines Behandlungszyklus höchstens 12 Embryonen gebildet werden.
Geprüft werden soll zudem, ob eingefrorene Samenzellen, Eizellen und Embryonen länger als die bisher festgelegten 10 Jahre konserviert werden dürfen. Der Bundesrat hat das Departement des Innern beauftragt, bis Ende 2026 eine Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten. (kek)
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